Psychotherapeutisches Propädeutikum der APG
Die APG bietet seit März 1992 diesen Lehrgang an. Er entspricht den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes und ist vom Psychotherapiebeirat des Bundesministeriums für Gesundheit in Österreich anerkannt. Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. lm theoretischen Abschnitt, der insgesamt 765 Stunden umfasst, werden Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie, ferner Grundlagen der Somatologie und Medizin, der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik, Fragen der Ethik und der Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie vermittelt. lm praktischen Teil sind Selbsterfahrung (mind. 50 Stunden), ein Praktikum (im Umfang von mind. 480 Stunden, das sind etwa 12 Wochen), und eine Praktikumsupervision (im Umfang von mind. 30 Stunden) zu absolvieren.
Die APG bietet in einem Zeitraum von maximal 4 Semestern alle erforderlichen Veranstaltungen an. Ein Einstieg in den Lehrgang ist jederzeit und nach Maßgabe der freien Plätze in den einzelnen Lehrveranstaltungen möglich. Die meisten Lehrveranstaltungen finden in Blockform, oft an Wochenenden, statt, um damit auch Berufstätigen und unter der Woche beschäftigten Personen die Möglichkeit zu geben, den Lehrgang zu absolvieren. Bereits im Rahmen von Berufsausbildungen, Vorstudien und z.T. Fortbildungen absolvierte theoretische Ausbildungselemente wie auch Selbsterfahrung, das Praktikum und die Praktikumsupervision können angerechnet werden.
Die Anrechnung erfolgt nach den Richtlinien des Psychotherapiebeirats. Derzeit gibt es konkrete Richtlinien für folgende Studien bzw. Berufsausbildungen: Studium der Pädagogik, der Psychologie, der Medizin sowie für die Erzieherausbildung, Ausbildungen im Krankenpflegefachdienst, für psychiatrische Krankenpflege, für Absolventen von Sozialakademien, MusiktherapeutInnen (Lehrgang und Kurzstudium), Ehe- und FamilienberaterInnen sowie für Ergo- und PhysiotherapeutInnen. Der Lehrgang ist grundsätzlich für alle InteressentInnen offen.
Die Aufnahme in den Lehrgang ist nur möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen (z.B. Matura, Abitur) erfüllt sind. Der Abschluss des Propädeutikums, das eine unbedingt notwendige Voraussetzung für die Aufnahme in eine schulenspezifische Psychotherapieausbildung (Fachspezifikum) ist, ist an die Teilnahme an einem Lehrgang gebunden. Es bildet weiters eine Grundlage für die Qualifikation zum Lebens- und Sozialberater.
Umfassende Informationen über das Psychotherapeutische Propädeutikum der APG und Formulare zur Anmeldung für einzelne Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Propädeutikums.

